10. Anzumerken bleibt, dass der Beschwerdeführer in der Betreibung Nr. H.________ des Betreibungsamtes Zug Rechtsvorschlag erhoben hat (vgl. act. 3/9 im Verfahren BA 2023 13). Der Rechtsvorschlag bewirkt die Einstellung der Betreibung (Art. 78 Abs. 1 SchKG). Damit wird dem Gläubiger der Betreibungsweg verschlossen. Die Betreibung steht still und droht dahinzufallen, wenn sie nicht binnen nützlicher Frist wieder in Gang gebracht wird. Die Betreibung kann nur nach Aufhebung des Rechtsvorschlages durch den Richter im Rechtsöffnungsverfahren (Art.