3. Mit Eingabe vom 9. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer beim Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht Audienz, Einsprache gegen den Arrest (vgl. act. 1/1 E. 1). 4. Am 10. Februar 2023 reichte die Gläubigerin beim Betreibungsamt Zug das Betreibungsbegehren ein. Das Betreibungsamt Zug stellte am 13. Februar 2023 den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. H.________ aus, welcher am 15. Februar 2023 dem Beschwerdeführer zugestellt werden konnte. Der Beschwerdeführer erhob gleichentags Rechtsvorschlag (vgl. act. 3/8-3/9 im Verfahren BA 2023 13).