1. Auf Gesuch von C.________ (nachfolgend: Gläubigerin) stellte das Bezirksgericht Zürich, Einzelgericht Audienz, am 3. Februar 2023 für eine Forderung von CHF 28'000.00 gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gestützt auf Art. 271 Abs. 1 Ziff. 4 SchKG einen Arrestbefehl aus. Das Betreibungsamt Zürich 1 ("Lead-Betreibungsamt") wurde mit dem koordinierten Vollzug folgender Arrestgegenstände beauftragt (act. 1/2): Beim Betreibungsamt Zürich 1 Auf den Schuldner lautende Vermögenswerte auf dem Konto IBAN ________ bei der D.________, Zürich;