3.4 Wie bereits erwähnt, führte das Betreibungsamt in der Ausschreibung auf e-Gant zum Anspruch an den 1'000 unverbrieften Namenaktien der H.________ AG aus, gemäss den Statuten sei das Aktienkapital zu 50 % liberiert. Es lägen keine Erfolgsrechnungen oder Bilanzen vor. Jede Gewährleistung werde wegbedungen. Ebenfalls entfalle die Garantie über den Bestand, Umfang und Einbringlichkeit von Forderungen und Rechten (act. 3/3 f.). Angesichts dessen ist die Rüge des Beschwerdeführers, es liege eine mangelhafte Prüfung des Betreibungsamts über die Werthaltigkeit des Anspruchs an den Aktien vor, verfehlt.