2. Der Beschwerdeführer verweist zur Begründung der Beschwerde auf seine E-Mail an das Betreibungsamt Menzingen vom 9. Juni 2023. Darin macht er geltend, er habe zwischenzeitlich die Bilanz 2022 durch den Treuhänder erstellen lassen und dabei feststellen müssen, dass die Firma bereits seit dem Jahr 2021 überschuldet sei. Die Folge sei, dass das Betreibungsamt ihm "wertlose Aktien versteigert" habe. Ein weiterer Fehler sei, dass die Firma gegenüber dem "Altaktionär" ein Darlehen in der Höhe von ca. CHF 40'000.00 habe, was bereits zu einem Negativkapital führe. Dieses Darlehen hätte das Betreibungsamt einfordern müssen.