1.3 Das Betreibungsamt hielt auf der Online-Versteigerungsplattform e-Gant zum Anspruch an den 1'000 unverbrieften Namenaktien der H.________ AG Folgendes fest: Gemäss den Statuten sei das Aktienkapital der Gesellschaft zu 50 % liberiert. Es lägen keine Erfolgsrechnungen oder Bilanzen vor. Zudem werde jede Gewährleistung wegbedungen. Ebenfalls entfalle die Garantie über Bestand, Umfang und Einbringlichkeit von Forderungen und Rechten (act. 3/3 f.). Das Betreibungsamt machte mithin keine ausdrücklichen Angaben über den Wert des Anspruchs an den unverbrieften Namenaktien.