1.2 Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, das Betreibungsamt Menzingen habe am tt.mm.jjjj die Bescheinigung über den Steigerungszuschlag ausgestellt. Diese sei ihm ca. acht Tage später zugegangen. Nach Erhalt des Zuschlags habe er festgestellt, dass wesentliche Unterlagen zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Aktien fehlten, so z.B. die beiden Bilanzen der Firma. Er habe dann auf eigene Kosten die Bilanzen erstellen lassen. Eine Nachfrage beim Treuhänder habe sehr schnell Klarheit darüber erbracht, dass die Firma technisch überschuldet sei.