3. Der Präsident der Beschwerdeabteilung gab dem Beschwerdeführer am 29. Juni 2023 Gelegenheit, sich zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde zu äussern. Davon machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. Juli 2023 Gebrauch. 4. In der Stellungnahme vom 7. September 2023 beantragte das Betreibungsamt Menzingen die Abweisung der Beschwerde. Erwägungen 1. Zunächst ist zu prüfen, ob die Beschwerde rechtzeitig erfolgte.