Am tt.mm.jjjj versandte das Betreibungsamt Menzingen die Steigerungsanzeige an die Beteiligten und am tt.mm.jjjj erfolgte die Publikation im Amtsblatt des Kantons Zug (J.________). Am tt.mm.jjjj, 21:50 Uhr, erfolgte der Zuschlag an A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) zum Preis von CHF 4'201.00. 2. Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen den Steigerungszuschlag wegen Täuschung.