{"Signatur": "ZG_OG_003", "Spider": "ZG_Obergericht", "Datum": "2023-09-27", "PDF": {"Datei": "ZG_Obergericht/ZG_OG_003_BA-2023-35_2023-09-27.pdf", "URL": "https://entscheidsuche.ch/zg_helper/download.php?pfad=/tribunavtplus/ServletDownload/BA_2023_35_fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa133f49a71160bfa85d4d75fcf7fce539709bd6dda436d67578e8c2642b1a4c46a31af0091bdc9a75db068acd6159e5ef?path=fdd7631f3f812fe9da3ea4c19349bdaa133f49a71160bfa85d4d75fcf7fce539709bd6dda436d67578e8c2642b1a4c46a31af0091bdc9a75db068acd6159e5ef&pathIsEncrypted=1&dossiernummer=BA_2023_35", "Checksum": "bf8e504b059d51cad30878666abc8160"}, "Scrapedate": "2023-01-01", "Num": ["BA 2023 35"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung 27.09.2023 BA 2023 35"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Zug Obergericht Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Zoug  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Zugo  Beschwerdeabteilung"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "II. 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In der von B.________, E.________ und F.________ (nachfolgend: Betreibungsgläubiger)\nbeim Betreibungsamt Menzingen für CHF 99'637.21 nebst Zins eingeleiteten Betreibung Nr.\nC.________ gegen G.________ (nachfolgend: Betreibungsschuldner) pfändete das Amt am\n20. Oktober 2022 den Anspruch an 1'000 unverbrieften Namenaktien zu je CHF 100.00 nominal der H.________ Aktiengesellschaft, I.________ (nachfolgend: H.________ AG) zu einem Schätzwert von CHF 1.00. Am tt.mm.jjjj stellten die Betreibungsgläubiger das Verwertungsbegehren. Das Betreibungsamt Menzingen beauftragte am tt.mm.jjjj das Betreibungsamt Zug, den Anspruch an den 1'000 unverbrieften Namenaktien der H.________ AG über\ndie Online-Versteigerungsplattform e-Gant zu versteigern. Den Startpreis setzte es auf\nCHF 1.00 fest, die Erhöhungsschritte auf CHF 10.00 und die Auktionsdauer auf zehn Tage\nmit Beginn am tt.mm.jjjj. Am tt.mm.jjjj versandte das Betreibungsamt Menzingen die Steigerungsanzeige an die Beteiligten und am tt.mm.jjjj erfolgte die Publikation im Amtsblatt des\nKantons Zug (J.________). Am tt.mm.jjjj, 21:50 Uhr, erfolgte der Zuschlag an A.________\n(nachfolgend: Beschwerdeführer) zum Preis von CHF 4'201.00.\n\n2. Mit Eingabe vom 12. Juni 2023 erhob der Beschwerdeführer bei der II. Beschwerdeabteilung\ndes Obergerichts als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs Beschwerde gegen den Steigerungszuschlag wegen Täuschung.\n\n3. Der Präsident der Beschwerdeabteilung gab dem Beschwerdeführer am 29. Juni 2023 Gelegenheit, sich zur Rechtzeitigkeit der Beschwerde zu äussern. Davon machte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 7. Juli 2023 Gebrauch.\n\n4. In der Stellungnahme vom 7. September 2023 beantragte das Betreibungsamt Menzingen\ndie Abweisung der Beschwerde.\n\nErwägungen\n\n1. Zunächst ist zu prüfen, ob die Beschwerde rechtzeitig erfolgte.\n\n1.1 Nach Art. 132a Abs. 1 SchKG kann die Verwertung nur durch Beschwerde gegen den Zuschlag oder den Abschluss des Freihandverkaufs angefochten werden. Die 10-tägige Beschwerdefrist gemäss Art. 17 Abs. 2 SchKG beginnt, wenn der Beschwerdeführer von der\nangefochtenen Verwertungshandlung Kenntnis erhalten hat und der Anfechtungsgrund für\nihn erkennbar geworden ist (Art. 132a Abs. 2 SchKG).\n\n1.2 Der Beschwerdeführer macht zusammengefasst geltend, das Betreibungsamt Menzingen\nhabe am tt.mm.jjjj die Bescheinigung über den Steigerungszuschlag ausgestellt. Diese sei\nihm ca. acht Tage später zugegangen. Nach Erhalt des Zuschlags habe er festgestellt, dass\nwesentliche Unterlagen zur Beurteilung der Werthaltigkeit der Aktien fehlten, so z.B. die beiden Bilanzen der Firma. Er habe dann auf eigene Kosten die Bilanzen erstellen lassen. Eine\nNachfrage beim Treuhänder habe sehr schnell Klarheit darüber erbracht, dass die Firma\ntechnisch überschuldet sei. Ihm sei diese Tatsache am 4. oder 5. Juni 2023 bekannt geworden, weshalb seine Beschwerde rechtzeitig erfolgt sei.\nSeite 3/6\n\n1.3 Das Betreibungsamt hielt auf der Online-Versteigerungsplattform e-Gant zum Anspruch an\nden 1'000 unverbrieften Namenaktien der H.________ AG Folgendes fest: Gemäss den Statuten sei das Aktienkapital der Gesellschaft zu 50 % liberiert. Es lägen keine Erfolgsrechnungen oder Bilanzen vor. Zudem werde jede Gewährleistung wegbedungen. Ebenfalls entfalle\ndie Garantie über Bestand, Umfang und Einbringlichkeit von Forderungen und Rechten\n(act. 3/3 f.). Das Betreibungsamt machte mithin keine ausdrücklichen Angaben über den\nWert des Anspruchs an den unverbrieften Namenaktien. Der Beschwerdeführer liess nach\nerfolgtem Zuschlag durch seinen Treuhänder einen Abschluss erstellen. Gemäss der eingereichten Rechnung des Treuhänders vom 3. Juli 2023 wurde dieser Abschluss am 2. Juni\n2023 erstellt (act. 5/1). Die Angabe des Beschwerdeführers, wonach er erst kurz nach diesem Datum, d.h. am 4. oder 5. Juni 2023 Kenntnis von der Überschuldung der H.________\nAG erlangt habe, erscheint somit plausibel und kann ihm nicht widerlegt werden. Die am\n12. Juni 2023 bei der deutschen Post aufgegebene und am 14. Juni 2023 hierorts eingegangene Beschwerde erweist sich damit als rechtzeitig, weshalb darauf einzutreten ist.\n\n"}