2.2 Weiter macht die Beschwerdeführerin geltend, sie habe die Eidgenössische Steuerverwaltung auf Rückzahlung von CHF 7'672.91 betrieben, welche ihr aus den vergangenen Jahren zustünden. Sodann habe sie sich ab dem Jahr 2020 wegen tiefer Umsätze von der Mehrwertsteuer abgemeldet. Im Übrigen habe das Betreibungsamt die Betreibungen bewilligt, ohne die Forderungen zu kontrollieren (vgl. act.