1.2 Die Pfändungsankündigungen vom 4. April 2023 wurden der Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 17. April 2023 unbestrittenermassen zugestellt (vgl. act. 4/5, 4/15, 4/20, 4/25, 4/30 und 4/35). Am 27. April 2023 erhob die Beschwerdeführerin offenbar "Einsprache gegen die Pfändungsankündigungen" beim Betreibungsamt Zug. Das Amt nahm dazu mit Schreiben vom 3. Mai 2023 Stellung (vgl. act. 4/6). Erst mit Eingabe vom 12. Juni 2023 erhob die Beschwerdeführerin Beschwerde gegen die Pfändungsankündigungen beim Obergericht Zug.