Mit (separaten) Verfügungen vom 7. Februar 2023 beseitigte die Eidgenössische Steuerverwaltung gestützt auf Art. 86 Abs. 3 des Mehrwertsteuergesetzes (MWSTG) die Rechtsvorschläge (act. 4/4, 4/14, 4/19, 4/24, 4/29 und 4/34). 2. Die Eidgenössische Steuerverwaltung reichte am 4. April 2023 für die genannten Betreibungen das Fortsetzungsbegehren ein (act. 4/3, 4/13, 4/18, 4/23, 4/28 und 4/33). 3. Mit Schreiben vom 17. April 2023 stellte das Betreibungsamt Zug der A.________ GmbH die Pfändungsankündigungen vom 4. April 2023 zu (act. 4/5, 4/15, 4/20, 4/25, 4/30 und 4/35).