1. Am 26. Januar 2023 stellte das Betreibungsamt Zug der A.________ GmbH auf Begehren der Schweizerischen Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Ressourcen, Abteilung Inkasso, Mehrwertsteuer, die Zahlungsbefehle in den Betreibungen Nrn. B.________, C.________, D.________, E.________, F.________ und G.________ für Mehrwertsteuerforderungen der Jahre 2018-2020 zu. Die A.________ GmbH erhob gleichentags Rechtsvorschlag (act. 4/2, 4/12, 4/17, 4/22, 4/27 und 4/32). Mit (separaten) Verfügungen vom 7. Februar 2023 beseitigte die Eidgenössische Steuerverwaltung gestützt auf Art.