1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird die stille Erwerbspfändung gemäss der Pfändungsurkunde vom 30. Mai 2023 (Nr. 2023121) aufgehoben und die Sache im Sinne der Erwägungen an das Betreibungsamt Risch zur Neuberechnung des Existenzminimums von D.________ zurückgewiesen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und es wird keine Parteientschädigung zugesprochen.