Dies hat das Betreibungsamt bei der Pfändung offenbar nicht beachtet, sondern ohne entsprechende Nachweise die monatlichen Kosten für die Jahresfranchise bei der Berechnung des Existenzminimums berücksichtigt. In dieser Form ist dies nicht zulässig. Daran ändert auch nichts, dass dem Betriebenen gemäss der von ihm eingereichten Abrechnung (act. 4/5 S. 2) im Jahr 2022 ungedeckte Kosten für Krankheit und Unfall im ähnlichen Ausmass entstanden sind.