5.3 Die geltend gemachten Mietkosten sowie die Krankenkassenprämien gehören fraglos zum Existenzminimum. Diese Kosten können jedoch bei der Berechnung des Existenzminimums nur berücksichtigt werden, sofern der Betriebene bei der Pfändungseinvernahme Belege vorgelegt hat, die zeigen, dass die geltend gemachten Verpflichtungen bestehen und er sie in letzter Zeit bezahlt hat. Aufgrund des vorgelegten Mietvertrags (act. 3/2 bzw. 4/3) sind die Mietkosten von CHF 500.00 pro Monat ausgewiesen. Dasselbe gilt aufgrund der eingereichten Versicherungspolice für das Jahr 2023 (act. 4/5 S. 1) auch für die Krankenkassenprämien.