5. Der Beschwerdeführer rügt sodann, dass das Betreibungsamt bei der Berechnung des Existenzminimums des Betriebenen den Mietzins von monatlich CHF 500.00 sowie die Krankenkassenprämien von monatlich CHF 226.60 und den "Selbstbehalt Krankenkasse" von CHF 208.40 pro Monat berücksichtigt hat.