___ N.________ habe neben seiner Familie gar keinen Platz respektive nicht genügend Wohnfläche für einen Dritten, handelt es sich um blosse Behauptungen. Darauf kann nicht abgestellt werden. Unter diesen Umständen hat das Betreibungsamt bei der Berechnung des Existenzminimums des Betriebenen zu Recht den Grundbetrag für einen alleinstehenden Schuldner von CHF 1'200.00 veranschlagt.