4.2 Der Betriebene wurde gemäss dem Entscheid des Bezirksgerichts Muri vom 6. Dezember 2013 von seiner Ehefrau gerichtlich getrennt (act. 3/1 bzw. 4/4). Seine Ehefrau wohnt unbestrittenermassen in L.________ und der Betriebene verfügt gemäss dem von ihm mit O.________ und P.________ N.________ abgeschlossenen Mietvertrag vom 18. Januar 2018 über ein möbliertes Zimmer an der K.________ in J.________ (act. 3/2 bzw. 4/3). An diesem Ort war er auch für das Betreibungsamt erreichbar (act. 3 S. 1).