4.1 Der Beschwerdeführer kritisiert den vom Betreibungsamt für die Berechnung des Existenzminimums des Betriebenen festgesetzten Grundbetrag von CHF 1'200.00 und macht geltend, der Betriebene lebe zusammen mit seiner Ehefrau in L.________, weshalb lediglich der halbe Grundbetrag für ein Ehepaar, mithin CHF 850.00, berücksichtigt werden könne.