4. Nach Ziffer I.1 des Kreisschreibens beträgt der monatliche Grundbetrag für Nahrung, Kleidung und Wäsche, Körper- und Gesundheitspflege, Unterhalt der Wohnungseinrichtung, Privatversicherungen, Kulturelles sowie Auslagen für Beleuchtung, Kochstrom und/oder Gas für einen alleinstehenden Schuldner CHF 1'200.00 sowie für ein Ehepaar CHF 1'700.00 (Ziff. I.3 des Kreisschreibens).