1.3 Bei der Berechnung des Existenzminimums dürften angesichts der engen finanziellen Verhältnissen die Krankenkassenprämien nicht berücksichtigt werden, da davon auszugehen sei, dass der Betriebene Prämienverbilligung erhalte. Auch der "Selbstbehalt Krankenkasse" sei nicht zu berücksichtigen. Der Betriebene werde entweder von seiner Ehefrau unterstützt oder er könne Ergänzungsleistungen beantragen oder die Rechnungen der Krankenkasse allenfalls dem Sozialamt einreichen.