3. Das Betreibungsamt beantragte mit Eingaben vom 21. Juni 2023 die Abweisung der Beschwerde, eventualiter sei eine Korrektur des Existenzminimums gemäss der vorgeschlagenen Variante vorzunehmen. Der Betriebene ersuchte in seiner Vernehmlassung vom 29. Juni 2023 um Abweisung der Beschwerde. Seite 3/7 Erwägungen 1. Der Beschwerdeführer bringt zur Begründung zusammengefasst Folgendes vor: