1. In der von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen D.________ (nachfolgend: Betriebener) eingeleiteten Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Risch führte das Amt am 17. April 2023 die Pfändung (Nr. C.________) durch. Nebst Aktien der F.________ AG in Liq. und der G.________ LTD nahm es eine stille Erwerbspfändung vor. Dieser legte es folgende Berechnung zu Grunde: