Beamten kennen. Es gebe nur noch Mitarbeitende. Die Ernennung von Ivo Twerenbold als Leiter des Betreibungsamtes im Sportelsystem enthalte keine Merkmale einer Beamtenstellung, keine Wahl und keine Amtsdauer, nicht einmal eine mit dem SchKG und EG SchKG konforme Bezeichnung. Dementsprechend seien alle sogenannten Amtshandlungen des Betreibungsamtes Ägerital als ungültig oder nichtig zu betrachten, unter anderem auch die Ausstellung des Zahlungsbefehls (vgl. act. 1 Rz 2).