Das Problem sei die Voraussetzung eines Betreibungsbeamten. Es gebe im Kanton Zug keine Beamten mehr, weder auf Stufe Kanton noch auf Stufe Gemeinden. Die Kantonsverfassung kenne noch Beamte, aber nur bei Wahl durch Volk oder Kantonsrat, mit regelmässigem Eid oder Gelöbnis. Auch die Gemeindeordnungen von Oberägeri und Unterägeri würden keine Seite 4/7