2. Mit Eingabe vom 22. Januar 2023 an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs beantragte der Beschwerdeführer, der Zahlungsbefehl Nr. ________ des Betreibungsamtes Ägerital sei als nichtig bzw. ungültig zu erklären und die Betreibung sei aufzuheben. Zudem sei festzustellen, dass die Betreibungsämter im Kanton Zug aufgrund von Organisations- und anderen Mängeln keine rechtwirksamen Handlungen mehr vornehmen dürfen. Alle Kosten seien von vornherein auf die Staatskasse zu nehmen.