1. Die D.________ AG stellte beim Betreibungsamt Ägerital per eSchKG ein Betreibungsbegehren gegen A.________ B.________ C.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) für eine Forderung von CHF 3'339.40 zuzüglich 11.95 % Zins seit 20. Dezember 2022. Als Grund der Forderung gab sie an: "________". Am 18. Januar 2023 stellte das Betreibungsamt Ägerital dem Beschwerdeführer "im Beisein von E.________" den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. ________ zu. Der Beschwerdeführer erhob gleichentags Rechtsvorschlag mit der Begründung "falscher Name, falsche Person" (act. 3/1).