1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Rückweisungsverfügung des Betreibungsamtes Hünenberg vom 21. April 2023 samt Kostenrechnung (Tagebuch Nr. ________) aufgehoben und das Betreibungsamt Hünenberg angewiesen, das Betreibungsbegehren der Beschwerdeführerin gegen B.________, Inhaber der Einzelfirma D.________, Referenz ________, vom 20. April 2023 entgegenzunehmen. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen