3.1 Die Frage, was eine Geschäftsniederlassung ist, richtet sich trotz internationalem Sachverhalt nach Schweizer Recht. Weder im SchKG noch in einem anderen Gesetz wird jedoch definiert, was eine Geschäftsniederlassung ist. In der Literatur werden zwei Auffassungen vertreten: Nach der Minderheitsmeinung ist mit der Geschäftsniederlassung eine Zweigniederlassung im Sinne von Art. 935 Abs. 2 OR gemeint. Nach herrschender Meinung, welcher sich auch das Bundesgericht anschliesst, geht der Begriff der Geschäftsniederlassung über den Begriff der Zweigniederlassung hinaus.