Ebenso wenig falle ins Gewicht, dass der Schuldner in Hünenberg kein Ersatzteillager (Warenlager) führe und keine eigentliche Produktionsstätte betreibe. Da der Schuldner offensichtlich hauptsächlich Reparaturarbeiten an ________ vor Ort ausführe, dürfte eine Produktionsstätte bzw. ein umfangreiches Ersatzteillager auch entbehrlich sein. Es sei zu vermuten, dass der Schuldner von Fall zu Fall die konkret notwendigen Ersatzteile jeweils beim Hersteller bestelle. Offensichtlich befinde sich aber in Hünenberg die administrative Zentrale der Einzelfirma des Schuldners und sei die Einzelfirma hier auch im Handelsregister eingetragen.