2. Das Betreibungsamts Hünenberg sei anzuweisen, auf das Betreibungsbegehren der Beschwerdeführerin vom 21. April 2023 gegen den Schuldner B.________ (Referenz ________) einzutreten und dieses im Sinne des Gesetzes zu bearbeiten. 3. Unter Kostenfolgen zu Lasten des Betreibungsamtes Hünenberg. 4. In der Beschwerdeantwort vom 16. Mai 2023 beantragte das Betreibungsamt Hünenberg die Abweisung der Beschwerde. 5. Der Schuldner reichte keine Vernehmlassung ein. Erwägungen