2. Mit Verfügung vom 21. April 2023 wies das Betreibungsamt Hünenberg das Betreibungsbegehren zurück. 3. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 3. Mai 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgende Anträge: 1. Der Entscheid des Betreibungsamtes Hünenberg vom 21. April 2021 betreffend Rückweisung des Betreibungsbegehrens der Beschwerdeführerin vom 20. April 2023 gegen B.________, ________, ________, sei aufzuheben.