Aus den Akten geht hervor, dass der Beschwerdeführer am 11. April 2023, um 07:18 Uhr, folgende SMS erhielt: "Sie wurden bei der Auktion 'Marke C.________ überboten" (act. 5/1). Am 11. April 2023, 07:18 Uhr sowie um 07:19 Uhr, ging beim Beschwerdeführer zudem folgende E-Mail ein: "Ihr Gebot von CHF 1 bei der Auktion 'Marke C.________ wurde überboten, das neue Höchstangebot liegt nun bei CHF 2" (vgl. act. 5/2 und 5/3). Wie dem Steigerungsprotokoll zu entnehmen ist, gab der Beschwerdeführer kurz vor Ende der Versteigerung, um 21:53:22, ein Angebot von CHF 3.00 ab.