2.2.4 Der Beschwerdeführer ist der Ansicht, die automatischen Nachrichten auf der Steigerungsplattform an die Bieter seien irreführend. Er verweist auf die E-Mails vom 11. April 2023, 07:18 Uhr und 07:19 Uhr, sowie auf die SMS-Nachrichten vom 30. März 2023 und 11. April 2023, 07:18 Uhr.