Jede Gewährleistung am Vermögenswert wird wegbedungen, insbesondere sind Wandelung und Minderung ausgeschlossen. Die Abgabe eines Gebots stellt eine verbindliche Kaufofferte dar. Jede Bieterin und jeder Bieter ist so lange an ihr bzw. sein Gebot gebunden, bis ein höheres Gebot abgegeben wird. Die Abänderung oder Rücknahme eines Gebotes ist nicht möglich. Bieterinnen und Bieter werden bei Eingang eines höheren Gebots durch E-Mail und auf Wunsch zusätzlich per SMS informiert. Die Dauer der Auktion ist grundsätzlich auf einen durch das Konkursamt Zug bestimmten Zeitraum beschränkt. Das festgelegte Ende der Versteigerung wird angezeigt.