Die automatischen Nachrichten an die Bieter seien irreführend gewesen. Das automatische Auktionssystem, bei dem ein Bieter automatisch einen Betrag im Voraus bezahlen könne, erlaube es anderen Bietern nicht, den Stand der Auktion zu erfahren. Aus diesen Gründen fechte er die am 11. April 2023 beendete Versteigerung der Marke C.________ an. Er ersuche um Begründung für das Ausbleiben einer Meldung über die Versteigerung der Marke C.________ und verlange eine neue Versteigerung. Seite 3/6