3. Gegen die Versteigerung reichte der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. April 2023 (Posteingang: 18. April 2023) Beschwerde bei der "kantonalen Verwaltung Zug" ein. Er ersuchte um Begründung für das Ausbleiben einer Meldung über die Versteigerung der Marke C.________ und verlangte eine neue Versteigerung. Die Eingabe des Beschwerdeführers wurde von der Staatskanzlei des Kantons Zug zuständigkeitshalber an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs weitergeleitet.