1. Mit Entscheid vom 11. Januar 2023 löste der Einzelrichter am Kantonsgericht Zug die B.________ GmbH gemäss Art. 731b OR auf und ordnete ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs an. Die Auflösung erfolgte gestützt auf einen Organisationsmangel, der aufgrund der Löschung von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister entstanden war (Verfahren ES 2022 866).