1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde wird das Betreibungsamt Hünenberg angewiesen, in der Pfändung Nr. G.________ für die Zeit bis zum Auszug der Schuldnerin aus der ehelichen Wohnung in der Existenzminimumsberechnung einen Grundbetrag von CHF 1'100.00 einzusetzen. 2. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos geworden ist. 3. Es werden keine Kosten erhoben.