3. Nach dem Gesagten ist das Betreibungsamt Hünenberg in teilweiser Gutheissung der Beschwerde anzuweisen, in der Pfändung Nr. G.________ für die Zeit bis zum Auszug der Schuldnerin aus der ehelichen Wohnung einen Grundbetrag von CHF 1'100.00 in der Existenzminimumberechnung einzusetzen. 4. Das Verfahren vor der kantonalen Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ist, von hier nicht interessierenden Ausnahmen abgesehen, kostenlos (Art. 20a Abs. 2 Ziff. 5 SchKG). Es dürfen keine Parteientschädigungen zugesprochen werden (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG). Urteilsspruch