Lebt die Schuldnerin wie vorliegend in Hausgemeinschaft mit erwachsenen Personen und ist die Hausgemeinschaft nicht partnerschaftlicher Natur, ist vom Grundbetrag für eine alleinstehende Schuldnerin auszugehen. Dieser beträgt gemäss Ziff. I/1 der Richtlinien CHF 1'200.00.