3. Am 21. März 2023 erstellte das Betreibungsamt Hünenberg die Pfändungsurkunde (act. 4/3). Da diese zuerst versehentlich an den vormaligen Vertreter des Beschwerdeführers gesandt worden war, erhielt der Rechtsvertreter des Beschwerdeführers erst am 24. März 2023 von der Pfändungsurkunde Kenntnis (act. 5 S. 2). 4. Gegen die Pfändungsurkunde liess der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. April 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs einreichen und folgende Anträge stellen (act. 1):