2. In der von A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) gegen die Schuldnerin für eine Forderung von CHF 19'000.00 angehobenen Betreibung Nr. F.________ vollzog das Betreibungsamt Hünenberg am 2. Februar 2023 die Pfändung und verfügte eine Pfändung der Unterhaltsbeiträge des Ehemannes an die Schuldnerin gemäss Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 12. Januar 2023. Das betreibungsrechtliche Existenzminimum wurde wie folgt festgelegt: