8.3 Was die Beschwerdeführerin gegen die Gültigkeit der Konkursandrohung vorbringt, geht an der Sache vorbei. Eine Strafanzeige gegen den Gläubiger und dessen Rechtsvertreter vermag eine Betreibung und entsprechend auch eine Konkursandrohung nicht zu stoppen, ebenso wenig eine Strafanzeige gegen "die Richter in Basel". Soweit die Beschwerdeführerin geltend macht, sie habe "Klage auf Aberkennung des Urteils" eingereicht, hilft ihr dies nicht weiter. Eine Aberkennungsklage kann nur dann erhoben werden, wenn dem Gläubiger zuvor in der fraglichen Betreibung provisorische Rechtsöffnung erteilt worden ist, was hier nicht der Fall ist.