8.2 Mit heutigem Datum wurde die Beschwerde der Beschwerdeführerin gegen die Verfügung des Betreibungsamtes Zug, worin festgestellt wurde, dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ verspätet sei, abgewiesen (Verfahren BA 2023 17). Somit steht fest, dass der Rechtsvorschlag in der Betreibung Nr. ________ des Betreibungsamtes Zug verspätet erhoben wurde und der Zahlungsbefehl in dieser Betreibung in Rechtskraft erwachsen Seite 3/4