Gemäss Untermietvertrag vom 1. September 2022 steht der Beschwerdeführerin an der Adresse ________, 6300 Zug, ein Büro im Entrée einer 4,5-Zimmer-Wohnung inkl. Mitbenützung von Küche und Bad/Dusche zur Verfügung, das ihr von der D.________ AG, deren Rechtsdomizil sich an der gleichen Adresse und den gleichen Räumlichkeiten befindet, untervermietet wurde (vgl. act. 3/3). Nach unbestrittenen Angaben der Zustellbeamtin des Betreibungsamtes befindet sich ein Pult im Eingangsbereich der Räumlichkeiten der D.________ AG, das der Beschwerdeführerin zur Verfügung steht ("von der Beschwerdeführerin gemietet ist").