5. Die Beschwerdeführerin hatte im Zeitpunkt der Zustellung des Zahlungsbefehls (14. Februar 2023) gemäss Handelsregistereintrag ihren Sitz an der ________ in 6300 Zug. Unbestrittenermassen konnte am Rechtsdomizil der Beschwerdeführerin weder ein Mitglied des Verwaltungsrates noch ein Direktor oder ein Prokurist angetroffen werden. Gemäss Untermietvertrag vom 1. September 2022 steht der Beschwerdeführerin an der Adresse ______