Dazu seien E.________, CEO der Beschwerdeführerin, und F.________, COO der Beschwerdeführerin, als Zeugen zu befragen. Würde es genügen, dass natürliche oder juristische Personen eine Geschäftslokalität oder ein Büro gemeinsam benützen würden, dann könnte beispielsweise in Co- Working-Spaces die Zustellung von Betreibungsurkunden an irgendeine im gleichen Büro arbeitende Person erfolgen. Dies sei weder im Sinne des Gesetzgebers noch der bundesgerichtlichen Rechtsprechung (vgl. act. 1).